Rechtliche Fallstricke beim eigenen Youtube Kanal – Darauf musst du achten!

Rechtliche Fallstricke beim eigenen Youtube Kanal – Darauf musst du achten!

In diesem Artikel schaue ich mir an, welche rechtliche Fallstricke angehenden YouTubern drohen und worauf man aus rechtlicher Sicht beim eigenen YouTube-Kanal bzw. den eigenen Videos achten muss.

Das betrifft vor allem die häufigsten Fehler Anbieterkennzeichnung und Urheberrecht. Mit dem gerade beschlossenen Urheberrecht und dem damit nun noch stärker kommenden Uploadfilter, sind weitere Abmahngefahren und Minenfelder für YouTuber vorhanden.

Dies ist ein Teil meines YouTube-Tutorials für Einsteiger.

Hinweis:
Da ich kein Anwalt bin, handelt es sich bei den folgenden Ausführungen um meine persönliche Meinung und meine eigenen Erfahrungen. Es handelt sich nicht um eine Rechtsberatung. Falls konkrete Fragen oder Probleme auftauchen, solltest du dich an einen Anwalt wenden.

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Rechtliche Fallstricke beim eigenen Youtube Kanal

Einen eigenen YouTube Kanal zu betreiben ist immer ein wenig kritisch, denn schließlich handelt es sich um einen Dienst aus den USA und schon seit Jahren wird diskutiert, ob man überhaupt aus Datenschutz-Sicht dort aktiv sein kann. Fragt man Datenschützer, dann werden diese wohl generell eher kritisch solchen Plattformen gegenüber sein.

Die Praxis ist natürlich so, dass Millionen Menschen in Deutschland YouTube nutzen und auch hundertausende YouTube-Kanäle hierzulande betrieben werden. Dennoch muss man einige rechtliche Dinge beachten, um eben nicht in die Gefahr zu kommen eine Abmahnung* zu erhalten oder dass der eigene YouTube Kanal gesperrt wird.

Anbieterkennzeichnung

Am einfachsten umzusetzen ist sicher die Anbieterkennzeichnung. Genauso wie eine Website muss eben auch ein YouTube Kanal ein Impressum haben und Hinweise zum Datenschutz erhalten. Ein Impressum muss jeder YouTube-Kanal haben, denn öffentlich ist jeder YouTube Kanal und darauf kommt es an. Nur wenn alle Videos auf privat eingestellt sein würden und nur für Familienmitglieder sichtbar sind, könnte man auf ein Impressum verzichten. Das ist aber bei nahezu allen Kanälen nicht der Fall.

Im Impressum muss unter anderem der Verantwortliche genannt und Kontaktdaten angegeben werden. Auch eine ladungsfähige Adresse gehört dort hinein, was bei vielen kleinen YouTubern die eigene Wohnung sein wird. Da kommt man in der Regel nicht herum.

Zum Glück gibt es online diverse Generatoren, die eine Erstellung des Impressums erleichtern. Hier wird man über diverse Schritte zu allen möglichen Dingen befragt und erhält am Ende ein fertiges Impressum. Für unkommerzielle YouTuber ist das sogar kostenlos. Und auch die notwendige Datenschutzerklärung kann mit Hilfe solcher Generatoren erstellt werden.

Idealerweise verlinkt man das Impressum zentral im Header. Dort kann man ja bis zu 5 Links anzeigen lassen und ich habe das so gelöst:

Youtube Kanal Impressum

Man kann hier entweder die Kanal-Infoseite verlinken, wo man die Angaben drin hat. Oder man verlinkt auf das Impressum der eigenen Website. Dort muss man dann aber auch angeben, dass das Impressum auch für den YouTube-Kanal gilt.

Ich habe das so gemacht, denn auf diese Weise muss ich mein Impressum und meine Datenschutzerklärung nur einmal pflegen und aktualisieren, denn das ist immer wieder mal nötig, wenn sich bestimmte Dinge, z.B. durch Urteile, geändert haben.

Stichwort Datenschutzerklärung. Auch die ist inzwischen zwingend notwendig, denn darin steht z.B. etwas über YouTube und wie es mit den Nutzerdaten umgeht. Ich habe die Datenschutzerklärung meines Blogs deshalb auch in meinem YouTube-Header verlinkt.

Rechtliche Gefahren
Ein fehlendes oder fehlerhaftes Impressum kann von Mitbewerbern abgemahnt werden. Das mag in vielen Bereichen vielleicht nicht passieren, aber es gibt Konkurrenten, die damit nicht nur der unliebsamen Konkurrenz schaden wollen, sondern es ist für manche auch eine gute Einnahmequelle.

So eine Abmahnung* kann schon mal vierstellige Kosten mit sich bringen und manche Kanzleien haben sich darauf spezialisiert. Allerdings sind die auf schnelles Geld aus und deshalb werden Kleinigkeiten in der Regel nicht abgemahnt, sondern nur grobe Verstöße. Also z.B. gar kein Impressum.

Seit 2021 gibt es zudem eine neue Regelung bzgl. der Abmahnungen, so dass kleine YouTuber für geringe Verstöße bei der ersten Abmahnung gar nichts zahlen müssen. Das hält viele dieser “Geier” ab.

Geldbußen durch Behörden sind theoretisch zwar bei fehlendem Impressum bis zu 50.000 Euro möglich. Das kommt aber sehr, sehr selten vor.

Urheberrecht

Häufiger gibt es Abmahnungen für Urheberrechtsverstöße. Das ist gerade bei widerrechtlicht auf Websites verwendeten Fotos schon häufiger vorgekommen und auch mich hat das in der Vergangenheit schon mal hart getroffen.

Grundsätzlich kann man sagen, dass fremde kreative Inhalte, also Musik, andere Videos, Fotos und so weiter ein Risiko darstellen. Eigentlich sollte man deshalb nur Inhalte in den eigenen Videos verwenden, die frei von Rechten Dritter sind oder für die man die explizite Erlaubnis hat, diese in eigenen Videos zu verwenden.

Ich setze deshalb keine Musik in meinen Videos ein, zeige keine fremden Fotos und filme alles selbst. Natürlich kann man selbst komponierte und aufgenommene Musik einsetzen oder die von YouTube bereitgestellte Musik nutzen. Ansonsten aber braucht man die Erlaubnis des Rechteinhabers, um auf der sicheren Seite zu sein.

Mit der neuen Urheberrechtsreform, die im Mai 2021 für Deutschland verabschiedet wurde, hat sich allerdings einiges geändert und bestimmte Grauzonen wurden verlässlich definiert.

So ist in Zukunft eine geringfügige Nutzung, die zudem unkommerziell ist, erlaubt, wenn weniger eines halben Werks eines Dritten dafür verwendet wurde (als Remix z.B.) und man muss es mit etwas anderem kombinieren. Reine Ausschnitte aus Musikstücken dürfen nur max. 15 Sekunden Musik lang sein, um problemlos verwendet werden zu können. Auch bei Videoausschnitten soll diese Grenze in Zukunft gelten.

Eine Alternative stellen für viele die verschiedenen Creative Commons Lizenzen dar. Diese klingen zwar erstmal interessant, denn hier wird eben die Nutzung explizit erlaubt. Aber da muss genau darauf achten, was wirklich erlaubt ist und was nicht. Zumal hier dann oft die Original-Herkunft auch nicht so ganz klar ist, was am Ende doch wieder für eine Abmahnung sorgen kann. Und wer will schon bei hunderten Videos im Nachhinein noch den Überblick behalten, was wo wie genutzt wurde und ob alles korrekt gekennzeichnet wurde.

Von Plattformen, auf denen Musik, Videos, oder Fotos angeboten werden, die angeblich gänzlich frei von den Rechten Dritter sind, würde ich pauschal abraten. Hier hat man überhaupt keine Sicherheit über die Herkunft und die rechtlichen Einschränkungen.

Um wirklich sicher vor Abmahnungen zu sein, sollte man deshalb entweder nur eigene Inhalte in den eigenen Videos nutzen oder sich die Erlaubnis einholen. Dass ist z.B. bei meinem Brettspielkanal kein Problem, da ich dort selber filme und auf Musik verzichte. Aber viele YouTuberInnen wollen ja kreativ sein und Ausschnitte etc. einbinden und kreativ verarbeiten. Da muss man dann halt auf die Grenzen (15 Sekunden) aufpassen oder den Urheber um Erlaubnis fragen.

Hier muss man aber auch sagen, dass es vorher ja nicht besser war. Eigentlich ist es durch diese Regelung nun verlässlich, während es vorher eine rechtliche Grauzone war.

In wie weit solche Videos durch den YouTube-Uploadfilter in Zukunft dennoch gesperrt werden, wird man sehen müssen. Hier gibt es noch viel Unsicherheit und wahrscheinlich kann es selbst bei Musik in Videos, für die man selbst die Lizenz gekauft hat, zu Problemen mit dem Upload-Filter kommen. Man wird sehen.

Will man längere Videoausschnitte, Musikausschnitte und so weiter in den eigenen Videos nutzen, sollte man auf jeden Fall die Urheber um Erlaubnis fragen (und ggf. etwas Geld bezahlen). Bei einer Zustimmung durch den Urheber ist man auf der sicheren Seite und das ist oft auch die beste Möglichkeit längere fremde Inhalte wie Musik oder andere Videos in den eigenen Videos zu nutzen. Die Erlaubnis sollte man sich aber immer schriftlich geben lassen!

Rechtliche Gefahren
Eine Urheberrechts-Abmahnung kann teuer werden. Ich wurde vor vielen Jahren mal wegen einem Foto auf meinem Blog abgemahnt, weil ich das Foto einfach von einer Bilderplattform im Netz heruntergeladen und in einem Artikel eingebunden habe. Das hat mich damals rund 2.000 Euro gekostet. Auch wenn ich die Abmahnung zu hoch fand, war sie grundsätzlich gerechtfertigt.

Seitdem bin ich sehr vorsichtig und zurückhaltend bei der Nutzung fremder Inhalte. Auch wenn man durch die neuen Urheberrechtsregelungen mit Memes und kurzen Ausschnitten auf der sicheren Seite ist, so bin ich da dennoch sehr vorsichtig. Zumal solche Ausnahmen ja nur für nichtkommerzielle Verwendungen gelten und viele YouTuber allein durch die aktivierte YouTube Werbung eben nicht mehr unkommerziell sind.

Es bleibt also weiter ein unsicheres Terrain.

Weitere rechtliche Fallsticke

Natürlich bestehen noch weitere rechtliche Fallstricke für YouTuber. Wer in seinen Videos Personen beleidigt oder ungefragt Nahaufnahmen von diesen zeigt, kann Ärger wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte bekommen. Schadensersatz und ähnliches sind hier möglich.

Wer (unberechtigte) Kritik an Firmen oder Produkten äußert kann ebenfalls Ärger bekommen, je nachdem wie man das insgesamt verpackt.

Auch Markenrechtsverletzung sind möglich, wenn man (ungewohlt) eine bestehende Marke nutzt und der Inhaber das abmahnen lässt.

Schleichwerbung ist ebenfalls bei vielen YouTubern ein Problem und wurde in den letzten Jahren schon stärker verfolgt. Sicher kennen viele von euch die YouTuberInnen, die angeblich selbst einkaufen waren und nun ihre gekauften Produkte in einem Haul-Video präsentieren. Da ist klar anzugeben, wenn man etwas kostenlos bekommen hat oder Geld dafür geflossen ist.

Auch YouTube ist rechtlich gesehen ein Minenfeld und man sollte sich auf jeden Fall von der Vorstellung verabschieden, dass es ein rechtsfreier Raum ist. Das war vielleicht vor 15 Jahren so, aber heute gelten hier klaren und strenge Regeln. Wer darauf nicht achtet, kann schnell zur Kasse gebeten werden.

Gegen Abmahnungen absichern

Abmahnungen können sehr teuer werden. Doch wie können sich YouTuber gegen Abmahnungen absichern?

Es ist zum einen wichtig im Vorfeld auf dem Laufenden zu bleiben und das Thema Recht auch im eigenen YouTube Kanal erstzunehmen. Wer sich um die Anbieterkennzeichnung kümmert (und dafür einen professionellen Service wie von eRecht24 nutzt), diese regelmäßig aktualisiert und bei den eigenen Videos auf das Urheberrecht achtet, der hat schon viel gewonnen.

Dennoch gibt es keine hunderprozentige Sicherheit. Deshalb gibt es zum Beispiel Berufshaftpflichtversicherungen* für Medien-Schaffende, die genau bei solchen Abmahnungen nicht nur Kosten der Abmahnung übernehmen, sondern auch z.B. prüfen, ob der Anspruch auf Schadenersatz überhaupt berechtigt ist. Das schreckt zudem manchen Abmahnanwalt ab, der ohne Arbeit schnell Geld verdienen will.

Ich habe so eine Versicherung seit vielen Jahren und schlafe seitdem deutlich ruhiger. Zwingend erforderlich ist diese natürlich nicht, das muss jeder für sich selbst entscheiden.

Hattest du schon mal rechtlichen Ärger in Bezug auf deinen YouTube-Kanal oder deine Videos?

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